GSeelsorge

Die Gefängnisseelsorge steht Gefangenen wie Bediensteten zur Verfügung. Die Arbeit ist geprägt durch das Seelsorge- bzw. Beichtgeheimnis und dem Recht der Zeugnisverweigerung vor Gericht (§ 53 StGB / § 139 StGB). Sie beteiligt sich an gesellschaftlichen Diskursen und setzt sich mit Grenzsituationen auseinander.

give me 5

Schlag ein!

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.